Für alle die eine Zuzahlungsrechnung benötigen gilt folgende Regelung.
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| Aktueller Stand der Zuzahlungssituation für Patienten mit Diabetes mellitus |
(als PDF-Datei herunterladen)
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Zuzahlung für Hilfsmittel
Die Zuzahlungshöhe, bzw. Belastungsgrenze ist im §§ 61 und 62 SGB V geregelt.
"10% der Kosten; mindestens € 5,- jedoch höchstens € 10,- "
Beispiel: Gerinnungs- und Blutzuckermessgeräte, Stechhilfen, Blutdruckmessgeräte, Insulinpumpe, Insulinpumpen-Taschen, Insulin-Pen,
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Zuzahlung für den Verbrauch bestimmte Hilfsmittel
Für diese Hilfsmittel gilt eine Sonderregelung, die eine Zuzahlungseinschränkung vorsieht.
"10% der Kosten; jedoch höchstens € 10,- je Monatsbedarf und Indikation"
Beispiel: Pennadeln, Lanzetten, Insulinpumpenkatheter, Reservoir für Insulinpumpe, Einmal-Spritzen
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Zuzahlung für Verbandstoffe
"10% der Kosten; jedoch höchstens € 10,- je Monatsbedarf"
Beispiel: Tegaderm, OpSite, Acutek-Pflaster, Polyskin, etc. (alle Katheter Fixierhilfen)
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Zuzahlung für Harn- und Blutteststreifen
In § 31 Absatz 3, Satz 2 des Fünften Sozialgesetzbuches ist explizit geregelt, dass Harn- und Blutteststreifen von der Zuzahlung befreit sind.
"Keine Zuzahlung"
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Wichtige Infos:
- Die Zuzahlungsregelung ist vom Gesetzgeber beschlossen und im SGB V § 61 geregelt
- Für den Befreiungsantrag werden Zuzahlungsrechnungen in der Regel von den Kassen nur mit Quittung akzeptiert - d.h. ohne Beleg, Überweisungsträger oder Quittung ist die Zuzahlungsrechnung wertlos.
- Teststreifen, Hilfsmittel, Hilfsmittel zum Verbrauch und Verbandstoffe müssen immer getrennt voneinander rezeptiert werden
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Tipp:
Wollen Sie sich sofort von der gesetzlichen Zuzahlung nach § 61 und 62 SGB V befreien?
Ganz einfach !!
Setzen Sie sich am Anfang des Jahres mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung und vereinbaren Sie die einmalige Zahlung Ihrer jährlichen Eigenbeteiligung.
Danach sind Sie für das restliche Jahr von der Zuzahlung befreit und sparen sich:
- nervige Einzelzahlungen
- Belege sammeln
- Praxisgebühr
- Viel Stress und Ärger
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne unter freecall 0800 / 99 00 88 0 zur Verfügung
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Berechnungsbeispiele (als PDF-Datei herunterladen)
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| Verordnete Produkte |
Kosten |
Gesamt |
Zeitraum |
Zuzahlung |
Erklärung |
| Beispiel 1 |
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1 x Penkanülen (100x) 1 x Lanzetten (200x) |
€ 22,50
€ 20,90 |
€ 43,10 |
1 Monat |
€ 4,31 |
Hilfsmittel zum Verbrauch: 10% des Wertes (Gesamt) |
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| Beispiel 2 |
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1 x Insulinpumpen-Katheter (25x) 1 x Reservoir (25x)
1 x Insulinpumpentasche |
€ 169,00
€ 83,00
€ 25,00 |
€ 252,00
€ 25,00 |
1 Monat |
€ 10,00
€ 5,00 |
bei 10% ist die Belastungsgrenze überschritten - deshalb € 10,00
Hilfsmittel: 10% min. € 5,- max. € 10,00 |
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| Beispiel 3 |
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3 x Insulinpumpen-Katheter (25x) 2 x Reservoir (25x) 2 x Lanzetten (200x)
1 x Tegaderm (100x) |
€ 507,00
€ 166,00 € 20,90
€ 99,00 |
€ 693,90
€ 99,00 |
3 Monate |
€ 30,00
€ 9,90 |
bei 10% ist die Belastungsgrenze überschritten - deshalb € 10,00 x 3 Monate = € 30,00
Verbandstoffe: 10% des Wertes aber max. € 10,- |
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| Beispiel 4 |
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3 x Insulinpumpen-Katheter (25x) 2 x Reservoir (25x)
1 x Insulinpumpentasche
1 x Tegaderm (100x) |
€ 507,00
€ 166,00
€ 25,00
€ 99,00 |
€ 673,00
€ 25,00
€ 99,00 |
3 Monate |
€ 30,00
€ 5,00
€ 9,90 |
bei 10% ist die Belastungsgrenze überschritten - deshalb € 10,00 x 3 Monate = € 30,00
Hilfsmittel: 10% jedoch min. € 5,00 max. € 10,00
Verbandstoffe: 10% des Wertes aber maximal € 10,00 |
| Diese Angaben sind nicht verbindlich |
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